Ohne anklage in U-Haft Regierung in Ankara kritisiert Freilassung von Journalisten

Istanbul · () Die vom türkischen Verfassungsgericht angeordnete Entlassung von zwei Journalisten aus der Untersuchungshaft ist auf Kritik der Regierung in Ankara gestoßen.

Mit der Freilassung der Journalisten Sahin Alpay und Mehmet Altan „hat das Verfassungsgericht die von den Gesetzen vorgegebenen Grenzen überschritten“, teilte Vize-Ministerpräsident Bekir Bozdag auf Twitter mit. Das Gericht hatte am Donnerstag argumentiert, durch die U-Haft werde das Recht der Angeklagten auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt. Alpay und Altan sind seit mehr als einem Jahr wegen Terrorvorwürfen inhaftiert. Der Fall ist auch aus deutscher Sicht relevant. Der Anwalt des „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel sagte, er erwarte für seinen Mandanten eine ähnliche Entscheidung. Die Regierung hält den Beschluss jedoch für „eine schlechte Wiederholung des Can-Dündar-Urteils“. Das Gericht hatte den damaligen Chefredakteur der Zeitung „Cumhuriyet“ 2016 aus der U-Haft entlassen. Zeitgleich zur Kritik am Verfassungsgericht erließ das Land gestern eine Reisewarnung für die USA – als Reaktion auf die Einstufung als riskantes Reiseland.

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