Regierung entlastet Bürger um Milliarden

Berlin. Die Bundesregierung hat gestern ein Entlastungspaket für Arbeitnehmer und Familien auf den Weg gebracht. Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden erhöht. Für die ersten beiden Kinder steigt vom 1. Januar 2009 an das Kindergeld um zehn Euro auf je 164 Euro im Monat. Für das dritte Kind gibt es 16 Euro mehr und damit 170 Euro

Berlin. Die Bundesregierung hat gestern ein Entlastungspaket für Arbeitnehmer und Familien auf den Weg gebracht.

Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden erhöht. Für die ersten beiden Kinder steigt vom 1. Januar 2009 an das Kindergeld um zehn Euro auf je 164 Euro im Monat. Für das dritte Kind gibt es 16 Euro mehr und damit 170 Euro. Ab dem vierten Kind besteht Anspruch auf 195 Euro. Von 2009 an steigt der Freibetrag für jedes Kind von 3648 Euro um 192 Euro auf 3840 Euro im Jahr. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit Freibeträge für jedes Kind von 6000 Euro (vorher 5808 Euro).

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Privathaushalte können ab kommendem Jahr 20 Prozent der Kosten für Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Putzfrau oder Gärtner oder auch für die Pflege Angehöriger leichter von der Steuer absetzen. Höchstens 4000 Euro pro Jahr sind von der Steuerschuld abziehbar. Für Handwerkerrechnungen bleibt die Grenze bei 600 Euro jährlich.

Kinder von Hartz IV-Empfängern oder Eltern, die Sozialhilfe beziehen, sollen bis zum zehnten Schuljahr jeweils zum Schuljahresbeginn 100 Euro bekommen.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von Anfang 2009 zunächst bis Ende Juni 2010 von jetzt 3,3 auf 2,8 Prozent des Bruttolohnes.

Wohngeldempfänger erhalten wegen gestiegener Heizkosten für Oktober, November und Dezember einen einmaligen Zuschuss. 600000 Bezieher niedriger Einkommen und Renten bekommen pauschal für Ein-Personen-Haushalte 100 Euro, für Zwei-Personen-Haushalte 130 Euro und Vier-Personen-Haushalte 180 Euro.

Auf die Bürger kommen auch Mehrbelastungen zu, insbesondere die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge auf einheitlich 15,5 Prozent. Für Besserverdienende wirkt sich zudem die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze aus - für Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland um 100 Euro monatlich auf 5400 Euro (im Osten plus 50 auf 4550 Euro); für Kranken- und Pflegeversicherung einheitlich auf 3675 Euro (bisher 3600 Euro). dpa/afp

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