Zuwanderung Einigung bei Fachkräftezuzug

Berlin · Im letzten Moment schafft die Groko den Kompromiss bei der Zuwanderung.

Nach einer Reihe von Änderungen in letzter Minute hat sich die Bundesregierung auf ein Konzept für die Zuwanderung von Fachkräften geeinigt. Wie gestern aus dem Bundesinnenministerium verlautete, wird das Kabinett den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz damit wie geplant an diesem Mittwoch verabschieden. Die SPD hatte im Frühsommer durchgesetzt, dass dieses Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht wird. Manche Unionspolitiker hoffen allerdings in einigen Punkten noch auf nachträgliche Veränderungen im parlamentarischen Verfahren – vor allem was Bleibeperspektiven für abgelehnte Asylbewerber mit festem Job angeht.

Um eine Vermischung von Arbeitsmigration und Asyl zumindest formal zu verhindern, wird beides nun in zwei Gesetzen geregelt, die zeitgleich beschlossen werden sollen: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Beschäftigungsduldungsgesetz. „Wir begrüßen die Regeln für die Fachkräfteeinwanderung“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Das Asylrecht dürfe aber nicht zu einem „Ersatzeinwanderungsrecht“ werden.

Umstritten war bis zuletzt unter anderem, wie viel Zeit Fachkräfte erhalten sollen, um fehlende Qualifikationen nachzuholen. Die Union wollte außerdem unbedingt verhindern, dass die neue „Beschäftigungsduldung“ für abgelehnte Asylbewerber zu einer Abkürzung auf dem Weg zu einer dauerhaften Niederlassung wird.

Die Wirtschaft sehnt Erleichterungen beim Zuzug von Arbeitskräften herbei. Noch vor wenigen Tagen warnten die Spitzenverbände vor einer Verschärfung der geplanten Regeln. Denn der deutschen Wirtschaft fehlen qualifizierte Arbeitskräfte, besonders im Mittelstand.

Bislang konnten nur Ausländer mit Hochschulabschluss ohne einen Arbeitsvertrag in der Tasche nach Deutschland kommen. Sie dürfen jetzt schon kommen, um sechs Monate lang auf Jobsuche zu gehen. Allerdings nur, wenn sie einen deutschen oder einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie für ihren Lebensunterhalt in diesem halben Jahr selbst aufkommen. Arbeiten dürfen sie in der Zeit nicht. Da der Fachkräftemangel aber auch nicht-akademische Berufe betrifft, wird dieser Kreis jetzt erweitert.

Knackpunkt in dem Gesetzesvorhaben war bis zuletzt der „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber aus dem Asyl- in das Aufenthaltsrecht. Seit die große Koalition sich im Oktober auf Eckpunkte geeinigt hat, benutzte zwar keiner mehr diesen Begriff, das Dilemma aber blieb. Ein neuer Status, die so genannte Beschäftigungsduldung, soll unqualifizierten abgelehnten Asylbewerbern den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, wenn sie längere Zeit einer Beschäftigung nachgegangen sind.

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