Nicht ausreichend an Bedingungen geknüpft Rechnungshof kritisiert die EU-Hilfe für die Türkei

Luxemburg/Brüssel · Bei der Vergabe von EU-Finanzhilfen an die Türkei wurden nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs jahrelang schwerwiegende Fehler gemacht. Die für die Heranführung des Landes an die Europäische Union vorgesehenen Gelder seien bislang nicht in ausreichendem Maß an Bedingungen geknüpft worden, heißt es in einem gestern veröffentlichten Prüfbericht. Zudem habe die zuständige EU-Kommission nicht zielgerichtet genug in Projekte zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, der Pressefreiheit und der Zivilgesellschaft investiert.

Der Sonderbericht ist vor allem angesichts der Entwicklungen in der Türkei in den vergangenen eineinhalb Jahren brisant. Kritiker fordern mit Blick auf die Inhaftierung von Journalisten und Menschenrechtlern in dem Land, die Unterstützung einzustellen. Dem steht allerdings entgegen, dass der Türkei im Zuge der Verhandlungen über einen EU-Beitritt für den Zeitraum von 2007 bis 2020 mehr als neun Milliarden Euro an Heranführungshilfen fest zugesagt wurden.

Die EU-Kommission betont, dass die Gelder solange gezahlt werden müssten, wie die Beitrittsverhandlungen liefen. Um die Hilfen einfrieren zu können, müssten die Verhandlungen offiziell gestoppt werden. Auf einen solchen Schritt könnten sich die EU-Staaten bislang nicht einigen. Die Möglichkeit, die Gelder verstärkt in Projekte für die Demokratieentwicklung, Rechtsstaatlichkeit oder Zivilgesellschaft zu leiten, werde bereits genutzt, so die EU-Kommission.

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