Presserat: Germanwings-Copilot durfte namentlich genannt werden

Berlin/Saarbrücken · Der Name des Copiloten der abgestürzten Germanwings-Maschine durfte nach Ansicht des Deutschen Presserats bei der Berichterstattung genannt werden. Demnach beging Andreas Lubitz, als er am 24. März den Jet zum Absturz brachte, "eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist".

Dies spreche für ein "überwiegendes öffentliches Interesse", wie das Selbstkontrollorgan der Printmedien gestern erläuterte. Auch die gebotene Zurückhaltung in Berichten über Suizide trete mit Blick auf die weiteren 149 Todesopfer in den Hintergrund. Die Veröffentlichung von Fotos des Copiloten sei ebenfalls meistens gerechtfertigt gewesen. Die SZ hatte den Namen von Lubitz in den ersten Tagen nach dem Unglück abgekürzt und sein Bild ,,verpixelt" - darauf aber verzichtet, als nach entsprechenden Ermittler-Aussagen der Tathergang unzweifelhaft war.

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