Naturschutzgebiet Bialowieza Polen droht Ärger wegen Abholzungen

Luxemburg · Im Streit um die Abholzung im Naturschutzgebiet Bialowieza könnte Polen vor dem Europäischen Gerichtshof unterliegen. Der EU-Generalanwalt wies gestern die Rechtfertigung aus Warschau zurück und befand, Polen habe gegen EU-Recht verstoßen.

Diese Ansicht ist noch kein Urteil. Doch folgen die Richter oft der Einschätzung ihrer Gutachter. Der Wald ist als Lebensraum für bedrohte Tierarten geschützt. Das bedeutet nach EU-Recht strenge Auflagen für die Forstbewirtschaftung. Die polnische Regierung hatte im Jahr 2016 trotzdem erlaubt, fast dreimal so viel Holz einzuschlagen wie vorher. Sie begründete dies mit einer Ausbreitung von Borkenkäfern.

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