Bayern Embryonen-Untersuchung bleibt weiter stark reguliert

ansbach · Die Präimplanta­tionsdiagnostik (PID) in Bayern bleibt stark reguliert. Ein Münchner Labor scheiterte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach mit seiner Forderung, befruchtete Eizellen in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung der zuständigen Ethikkommission untersuchen zu dürfen.

Das Gericht gab das Urteil gestern bekannt. „Wegen grundsätzlicher Bedeutung“ des Falles wurde aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Das Labor Synlab hatte die Klage damit begründet, dass die sogenannten Trophektodermbiopsien, um die es ging, gar nicht unter das Embryonenschutzgesetz fallen. Bei der Untersuchung würden nicht dem Embryo direkt Zellen entnommen, sondern dem umgebenden Gewebe. Die Untersuchung, ob eine Zelle sich überhaupt einnisten kann, sei für Frauen ab 35 wichtig. Der Argumentation folgte der Gerichtshof nicht.

Laut Gesetz ist es in Deutschland nur unter besonderen Umständen erlaubt, einen Embryo nach einer künstlichen Befruchtung vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch zu untersuchen, etwa bei hohem Risiko schwerer Erbkrankheiten oder einer Fehlgeburt.

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