Offensive der Innenverteidiger

Berlin · In Deutschland gilt eine ziemlich strikte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Die Terrorgefahr lässt die Grenzen nun etwas verschwimmen. Welche Rolle soll und darf die Bundeswehr dabei einnehmen?

Hätte Thomas de Maizière es sich aussuchen können, wäre er in der laufenden Legislaturperiode Verteidigungsminister geblieben. Kanzlerin Angela Merkel hatte aber andere Pläne und drängte ihn zur Rückkehr ins Innenressort. Der Parteisoldat de Maizière fügte sich.

Gestern Vormittag konnte sich der CDU-Politiker aber wieder einmal ein bisschen so fühlen, als wäre er immer noch Oberbefehlshaber von 170 000 Soldaten. In seinem Ministerium hatte er seine Nachfolgerin im Bendlerblock, Ursula von der Leyen, und drei Landesinnenminister zu Gast. Thema: der Einsatz der Bundeswehr bei einem massiven, womöglich Tage andauernden Terroranschlag.

Seit Jahrzehnten wird darüber gestritten, was die Bundeswehr im Inland darf und soll. Das Grundgesetz hat dafür nach den Erfahrungen der Nazi-Zeit enge Grenzen gesetzt. Die Polizei ist für innere, die Bundeswehr für äußere Sicherheit zuständig. Nur in Ausnahmefällen ist ein Abweichen von diesem Prinzip möglich: bei Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen - und jetzt auch bei Terroranschlägen.

Die Gewalttaten dieses Sommers haben die Debatte wieder aufleben lassen. Nach dem Amoklauf von München versetzte von der Leyen Feldjäger und Sanitäter in Bereitschaft, weil die Polizei zunächst von einer "akuten Terroranlage" ausging. Es gab relativ schnell Entwarnung. Von der Leyen hatte aber einen Präzedenzfall geschaffen, der zu dem gestrigen Treffen führte.

Bund und Länder wollen sich jetzt systematisch auf eine Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr im Terrorfall vorbereiten. Im Februar wird es dazu eine gemeinsame Übung geben, vermutlich auch im Saarland. In erster Linie wird es darum gehen, die Entscheidungswege zu klären, damit im Ernstfall alles schnell und reibungslos läuft. Zum größten Teil wird die Übung also hinter verschlossenen Türen stattfinden. Ganz am Ende werden vielleicht auch ein paar Feldjäger oder Sanitäter aus einer Kaserne ausrücken. Mit einem größeren Truppenaufmarsch auf deutschen Straßen ist aber nicht zu rechnen. Das Szenario ist ein großer Anschlag in vier Bundesländern. Dabei gilt: Den Hut hat die Polizei auf, sie entscheidet, welche Hilfe sie benötigt. Und: Die Bundeswehr darf hoheitliche Aufgaben ausüben. Das heißt, sie darf auch Zwang ausüben, also beispielsweise bei Verkehrskontrollen Fahrzeuge aufhalten. Damit haben die Einsätze eine andere Qualität als die bei Hochwasserkatastrophen oder bei der Flüchtlingshilfe.

Aber was genau ist es, was die Polizei im Terrorfall nicht alleine leisten kann? Diese Frage konnten von der Leyen und de Maizière bisher nur ganz vage beantworten. Von der Leyen sagte, sie wolle keinen "Katalog" von Angeboten vorlegen, weil die Polizei ja sagen müsse, was sie braucht. De Maizière nannte die Stichwörter: Transport, Aufklärung, Versorgung, Verkehrskontrollen . Konkreter wurde er aber nicht. Es gibt also praktisch noch einiges zu klären.

Ziemlich sicher ist dagegen, dass der politische Streit über die Kompetenzen der Bundeswehr im Inneren weitergehen wird. Die SPD hat die gemeinsamen Übungen von Bundeswehr und Polizei zwar inzwischen geschluckt. Die Vorbehalte gegen das Aufweichen der Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit bleiben aber. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger , einziger Sozialdemokrat bei dem Treffen im Innenministerium, rief allerdings zur Sachlichkeit in der Debatte auf: "Ich finde, ganz unaufgeregt und ganz unideologisch sollten wir uns diesem Szenario nähern."

Neben dem politischen Widerstand gibt es aber auch die Skeptiker aus der Praxis, zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei . Der stellvertretende Bundesvorsitzende Arnold Pickert nannte die gemeinsamen Übungen mit der Polizei gestern politischen Aktionismus: "Dafür ist die Bundeswehr nicht ausgebildet, deshalb lehnen wir das auch kategorisch ab."

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