Niemand wird gezwungen, aber jeder gefragt

Warum ist eine Neuregelung notwendig?In Deutschland warten 12 000 Menschen auf ein lebenswichtiges Spenderorgan. Bis es zur Verfügung steht, ist es nicht selten schon zu spät. So kann die Wartezeit für ein Herz oder eine Lunge zwei Jahre betragen. Bei einer Niere sind es bis zu sechs Jahre. Etwa 1000 Patienten sterben pro Jahr, weil ihnen nicht rechtzeitig geholfen werden konnte

Warum ist eine Neuregelung notwendig?In Deutschland warten 12 000 Menschen auf ein lebenswichtiges Spenderorgan. Bis es zur Verfügung steht, ist es nicht selten schon zu spät. So kann die Wartezeit für ein Herz oder eine Lunge zwei Jahre betragen. Bei einer Niere sind es bis zu sechs Jahre. Etwa 1000 Patienten sterben pro Jahr, weil ihnen nicht rechtzeitig geholfen werden konnte. Zuletzt war die Anzahl der Organspenden rückläufig. 2010 wurden 1296 Spender gezählt, im Vorjahr waren es nur noch 1200.

Wie war die Organspende bisher geregelt?

Bislang galt die sogenannte Zustimmungslösung. Demnach durfte einem Toten nur dann ein Organ entnommen werden, wenn sich der Verstorbene zu Lebzeiten dazu in einem Organspendeausweis bereit erklärt hatte oder wenn nahe Angehörige ihre Zustimmung gaben.

Wer darf überhaupt spenden?

Für eine Organspende kommen nur Personen in Betracht, bei denen ein Hirntod vorliegt, also der unwiederbringliche Ausfall aller Hirnfunktionen. Dazu müssen zwei Ärzte den Hirntod unabhängig voneinander feststellen. Darüber hinaus ist es auch Gesunden möglich, ein nicht überlebenswichtiges Organ wie etwa eine Niere zu spenden, allerdings nur an nahe Verwandte und persönlich bekannte Personen.

Was soll sich nun ändern?

Es bedarf weiterhin der ausdrücklichen Einwilligung des Spenders. Neu ist jedoch, dass alle Bürger über 16 Jahre künftig regelmäßig von ihrer Krankenkasse schriftlich aufgefordert werden, eine Entscheidung über ihre Spendenbereitschaft zu treffen. Es herrscht aber weiter das Freiwilligkeitsprinzip. Das heißt, der Betroffene kann sich eine Entscheidung auch zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten.

Ist eine Aufklärungskampagne zur Organspende plant?

Ja. Die Krankenkassen werden verpflichtet, dem Versicherten Informationsmaterial über Organspenden an die Hand zu geben. Behörden sind ebenfalls dazu angehalten, etwa bei der Ausgabe von Reisepässen oder Führerscheinen Informationen zur Organspende zu geben.

Wie wird der Wille des Spenders festgehalten?

Zunächst in dem bislang üblichen Organspendeausweis, den die Krankenkassen den Unterlagen beilegen. In einer zweiten Stufe soll der Spenderausweis auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Technisch wird das allerdings nicht vor 2016 machbar sein. Wer eine solche Speicherung ablehnt, kann nach dem neuen Gesetz aber auch weiter den herkömmlichen Spenderausweis nutzen.

Gibt es spezielle Regelungen für Lebendspender?

Ja. Lebendspender haben über ihre Krankenkasse Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Darüber hinaus sollen sie Krankengeld in Höhe ihres ausgefallenen Lohns bekommen.

Was ändert sich für die Krankenhäuser?

Krankenhäuser, die eine Organentnahme vornehmen, müssen einen speziellen Beauftragten benennen, der zum Beispiel potenzielle Organspender melden und Gespräche mit den Angehörigen führen soll. In der Praxis werden mögliche Organspender oft nicht in den Kliniken identifiziert, was die Zahl der Spender zusätzlich minimiert.

Wer ist für Organspenden zuständig?

Als zentrale Koordinierungsstelle soll weiter die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) fungieren. Kritiker bemängeln allerdings, dass die DSO selbst nur unzureichend kontrollierbar ist. Im Vorjahr waren Vorwürfe wegen Vetternwirtschaft und Geldverschwendung laut geworden.

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