Hartz-IV-Empfänger Nicht jede Miete muss übernommen werden

Karlsruhe · ( Hartz-IV-Empfänger haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme ihrer vollen Miet- und Heizkosten in unbegrenzter Höhe. Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf „angemessene“ Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied die zweite Kammer des Ersten Senats.

Der Gesetzgeber dürfe die Kostenübernahme begrenzen, teilte das Gericht gestern zu Beschlüssen von Oktober mit.

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