Hartz-IV-Empfänger Nicht jede Miete muss übernommen werden
Karlsruhe · ( Hartz-IV-Empfänger haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme ihrer vollen Miet- und Heizkosten in unbegrenzter Höhe. Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf „angemessene“ Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied die zweite Kammer des Ersten Senats.
14.11.2017
, 20:26 Uhr
Der Gesetzgeber dürfe die Kostenübernahme begrenzen, teilte das Gericht gestern zu Beschlüssen von Oktober mit.