NGO NGOs in Ungarn brauchen Registrierung
Budapest · () In Ungarn müssen sich zivile Organisationen, die Unterstützung aus dem Ausland erhalten, künftig gerichtlich registrieren lassen und die Spender offenlegen. Dies sieht ein am Dienstag vom Parlament beschlossenes Gesetz vor.
13.06.2017
, 20:40 Uhr
Betroffen sind Nicht-Regierungsorganisationen, sogenannte NGOs, die jährlich 24 000 Euro an ausländischen oder direkten EU-Hilfen erhalten. Darüber hinaus müssen sie in allen ihren Publikationen die Bezeichnung „auslandsgeförderte Organisation“ führen. Für das Gesetz über die Transparenz auslandsgeförderter Organisationen stimmten die 130 Abgeordneten der regierenden Fidesz-Partei des rechts-konservativen Regierungschefs Viktor Orban.