NGO NGOs in Ungarn brauchen Registrierung

Budapest · () In Ungarn müssen sich zivile Organisationen, die Unterstützung aus dem Ausland erhalten, künftig gerichtlich registrieren lassen und die Spender offenlegen. Dies sieht ein am Dienstag vom Parlament beschlossenes Gesetz vor.

Betroffen sind Nicht-Regierungsorganisationen, sogenannte NGOs, die jährlich 24 000 Euro an ausländischen oder direkten EU-Hilfen erhalten. Darüber hinaus müssen sie in allen ihren Publikationen die Bezeichnung „auslandsgeförderte Organisation“ führen. Für das Gesetz über die Transparenz auslandsgeförderter Organisationen stimmten die 130 Abgeordneten der regierenden Fidesz-Partei des rechts-konservativen Regierungschefs Viktor Orban.

(dpa)
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