Neues Radar-System soll Temposünder stoppen

Goslar. Die so genannte Section Control zur Überwachung von Rasern auf gefährlichen Autobahnabschnitten soll in Deutschland erprobt werden. Dafür sprach sich am Freitag der Verkehrsgerichtstag in Goslar aus. Bei dieser Kontrolle werden alle Autos verdachtsunabhängig am Anfang und Ende eines mehrere Kilometer langen Straßenabschnitts gefilmt und ihre Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet

Goslar. Die so genannte Section Control zur Überwachung von Rasern auf gefährlichen Autobahnabschnitten soll in Deutschland erprobt werden. Dafür sprach sich am Freitag der Verkehrsgerichtstag in Goslar aus. Bei dieser Kontrolle werden alle Autos verdachtsunabhängig am Anfang und Ende eines mehrere Kilometer langen Straßenabschnitts gefilmt und ihre Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Da in Deutschland eine solche Überwachung aus datenrechtlichen Gründen nicht zulässig ist, empfahlen die Experten eine Gesetzesänderung. Gleichzeitig müsse sichergestellt sein, dass die Daten nur zur Tempoüberwachung verwendet werden. Strengere Regeln für Senioren lehnte der Verkehrsgerichtstag dagegen ab. Die Experten wandten sich gegen eine generelle und regelmäßige Überprüfung der körperlichen und geistigen Tauglichkeit älterer Autofahrer. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen zunehmendem Alter, gesundheitsbedingten Einschränkungen und der Unfallhäufigkeit, hieß es zur Begründung. Im Einzelfall könnte die Fahrerlaubnis jedoch eingeschränkt werden. Auch Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) lehnte Tauglichkeitsprüfungen ab, empfahl älteren Autofahrern aber, regelmäßig ihr Hör- und Sehvermögen überprüfen zu lassen. Betrunkene Autofahrer sollen nach Auffassung des Verkehrsgerichtstages auch weiterhin zur Blutprobe müssen. Dieses Verfahren biete derzeit das einzige geeignete Beweismittel zur Feststellung der so genannten absoluten Fahrunsicherheit, befanden die Experten. Dem widersprach der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, und plädierte für die Anerkennung der Atemalkoholmessung als vollwertiges Beweismittel. Bei einem Verzicht auf die zusätzliche Blutprobe auf der Wache könnte viel Zeit gespart werden, die man für zusätzliche Kontrollen nutzen könne. dpa/afp/ddp

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