Bundestag Neuer Anlauf für Wahlrechtsreform

Berlin · Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble will zügig Nägel mit Köpfen machen, denn der Bundestag platzt aus allen Nähten. Nie gab es mehr Abgeordnete.

Nach der gescheiterten Wahlrechtsreform in der vergangenen Legislaturperiode gibt es jetzt einen neuen Anlauf. Bis Ostern soll Klarheit darüber herrschen, ob sich die Fraktionen im Bundestag auf einen Weg für eine Verkleinerung des Parlaments einigen können.

Bereits am Donnerstag der vergangenen Woche hatte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die Fraktionschefs aller Parteien im Bundestag zu sich gebeten, um das Terrain für eine Wahlrechtsreform zu sondieren. Einigkeit herrschte in der Runde nach Informationen unserer Zeitung darüber, dass eine Reform möglichst zügig über die Bühne gehen müsse. Schäuble will deshalb schon bis Ostern Klarheit haben. Beauftragte der Fraktionen sollen bis dahin weiter beraten. Manche halten diesen ehrgeizigen Zeitplan für wenig realistisch. Schließlich ist die Materie hoch kompliziert.

Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, und wer dort als Direktkandidat jeweils die meisten Stimmen erhält, kommt automatisch in den Bundestag. Neben der Erststimme gibt es aber auch noch die Zweitstimme, mit der die Wähler für eine bestimmte Partei votieren. Im Ideal­fall kommen dadurch weitere 299 Abgeordnete über die Landeslisten ins Parlament, sodass der Bundestag 598 Mitglieder hätte. Tatsächlich sind es jetzt aber 709 Parlamentarier und damit so viele wie noch nie. Die Ursache liegt darin, dass Union und SPD insgesamt deutlich mehr Direktmandate erzielt hatten, als ihnen nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese  Überhangmandate werden nach geltendem Recht komplett ausgeglichen, um das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien, aber auch den Proporz zwischen den Bundesländern zu wahren. Im Ergebnis mussten 111 zusätzliche Sitze vergeben werden.

Experten hatten immer wieder davor gewarnt, dass ein Parlament in dieser Größenordnung an die Grenzen seiner Arbeitsfähigkeit stößt. Bedenklich stimmt manche auch die Tatsache, dass sich das Gewicht immer stärker von den direkt gewählten Abgeordneten hin zu denen verschiebt, die nur über ein Listenmandat ins Parlament gekommen sind.

Vorschläge zur Eindämmung dieser Entwicklung gibt es reichlich. Sie scheiterten in der Vergangenheit aber immer wieder an den unterschiedlichen Interessen der Parteien. So hatte der frühere Parlaments­präsident Norbert Lammert (CDU) schon im vergangenen Jahr eine Höchstzahl von etwa 630 Abgeordneten angeregt. Dabei sollten anfallende Überhangmandate komplett erhalten bleiben. Ausgleichssitze für diese Überhangmandate sollte es aber nur bis zu jener Höchstzahl („Kappungsgrenze“) der Abgeordneten geben. Dadurch fühlten sich jedoch Grüne und Linke benachteiligt. Sie schlugen stattdessen vor, Direkt- und Listenmandate zu verrechnen. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Anzahl der Direktmandate deutlich abzusenken und dazu die Wahlkreise größer zu schneiden. Angeblich soll auch Schäuble eine Änderung der Zahl der Wahlkreise favorisieren.

Offen ist auch noch, ob eine Wahlrechtsänderung bereits für die nächste Wahlperiode greifen soll, turnusgemäß also ab 2021, oder vier Jahre später. Dazu müsste die Reform allerdings überhaupt erst einmal gelingen. In der vergangenen Wahlperiode kamen vier Fraktionen nicht unter einen Hut. Nun sind es sechs, was die Sache sicher nicht leichter macht. Dabei dürfte die Bereitschaft unter den Abgeordneten ohnehin nicht sonderlich stark ausgeprägt sein, sich mit einer Gesetzesänderung am Ende womöglich selbst aus dem Bundestag zu schießen.

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