Nach Streit um Beschneidung jetzt Debatte um Ohrlöcher

Berlin. Der Rechtsstreit um die Ohrlöcher einer Dreijährigen hat eine Debatte um den Eingriff bei kleinen Kindern ausgelöst. "Ohrlochstechen ist aus unserer Sicht eine Körperverletzung und ebenso ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes wie die Beschneidung", sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, am Wochenende

Berlin. Der Rechtsstreit um die Ohrlöcher einer Dreijährigen hat eine Debatte um den Eingriff bei kleinen Kindern ausgelöst. "Ohrlochstechen ist aus unserer Sicht eine Körperverletzung und ebenso ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes wie die Beschneidung", sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, am Wochenende. In Berlin hatten Eltern, die ihrer Tochter das Stechen von Ohrlöchern geschenkt hatten, geklagt, weil das Kind Schmerzen erlitten habe. In einem Vergleich wurden dem Kind 70 Euro Schmerzensgeld vom beauftragten Tattoo-Studio zugesprochen. Das Gericht erwägt aber, den Fall der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung vorzulegen - was sich auch gegen die Eltern richten könnte. Zuvor hatte ein Urteil eine Debatte um die Zulässigkeit religiöser Beschneidung bei Juden und Muslimen entfacht. red/dpa Foto: dpa

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