Ausbildung im Gefängnis Mit dem Schweißgerät in die Freiheit

Ottweiler · Mike ist 18 Jahre alt und sitzt seit drei Jahren im Gefängnis von Ottweiler. Daran, dass er jemanden umgebracht hat, will er nicht mehr denken müssen. Als Azubi blickt er nach vorne.

 Mike ist kein gewöhnlicher Azubi. Er macht als Häftling in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler eine Ausbildung zum Metallbauer. 

Mike ist kein gewöhnlicher Azubi. Er macht als Häftling in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler eine Ausbildung zum Metallbauer. 

Foto: Oliver Dietze

Eine grelle Flamme flackert auf. Die Funken sprühen. Mike (Name von der Redaktion geändert) schaut durch das Glas seines Schutzhelmes auf das Stück Metall vor ihm. „Ohne mich läuft hier nix“, ruft der 18-Jährige durch die Werkstatt und grinst. Mike macht eine Ausbildung zum Metallbauer – oder Schlosser, wie er es nennt. Er ist der einzige, der hier eine Ausbildung in diesem Beruf macht. Er habe Talent, sagt sein Ausbildungsmeister Albrecht Jung. Doch Mike ist kein gewöhnlicher Azubi. Mike sitzt im Knast. Seit fast drei Jahren ist die Justizvollzugsanstalt Ottweiler sein Zuhause. 2015 wurde er wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Was genau passiert ist, darüber spricht Mike nicht. Nur, dass es bei einem Drogengeschäft zu einer Schlägerei kam. Wie sein Leben davor war? „Ich hab meinen Hauptschulabschluss gemacht. Eine Ausbildung zum Industriemechaniker angefangen. Bildung war mir echt wichtig.“ Und doch „war Kriminalität schon immer Teil meines Lebens“. Sein Vater saß im Gefängnis, sein Bruder auch. Hinzu kam ein „falscher“ Bekanntenkreis, Drogenkonsum. „Nein, süchtig bin ich nicht. Ich hab’ draußen mit meinen Freunden immer mal wieder was geraucht.“ Aber sein Umfeld will er nicht verantwortlich machen: „Ich bin ganz allein schuld daran, was passiert ist.“

Der erste Tag im Gefängnis sei kein Schock gewesen. „Ich war geschockt, dass die Strafe so hoch ist.“ Ein Mensch hat durch ihn sein Leben verloren. „Ja, es war ein Fehler. Aber ich mache jetzt das Beste draus.“ Mike will die Ausbildung durchziehen und bald seinen Gesellenbrief in der Hand halten. Wenn er entlassen wird, „wär’ Meisterschule schon ganz cool. Ich will nicht immer rein ins Gefängnis, rein, raus“. Er muss sich aber von Familie und Umfeld distanzieren. „Es ist immer noch Familie. Zu der hat man nicht einfach so keinen Kontakt mehr.“ Seine Mutter und seine Freundin kommen ihn öfters besuchen. Erst dann werde ihm nochmal richtig bewusst, wo er eigentlich ist. „Das Schlimme ist, ich hab’ mich schon daran gewöhnt.“

Um 6.45 Uhr beginnt der Arbeitstag. Bis halb drei ist er in der Werkstatt. Fast schon idyllisch wirkt der Weg vom Wohntrakt zur Arbeitsstelle. Die JVA liegt auf einer Anhöhe. Die Aussicht ist beeindruckend. Zäune und Gitter an den Fenstern holen einen aber schnell wieder in die Realität zurück. Vor allem im Klassenzimmer, fast ein gewöhnlicher Unterrichtsraum. Aber eben nur fast. Dreimal pro Woche lernt Mike hier, was andere Auszubildende in Berufsschulen lernen.

Die Ausbildung unterscheidet sich inhaltlich nicht von der in Freiheit. Der Lehrplan ist der selbe. Die Prüfungen werden bei allen Ausbildungen auch von der Handwerkskammer oder der IHK abgenommen. Es gebe sogar einen Vorteil gegenüber anderen Ausbildungsbetrieben, sagen Ausbildungsmeister Albrecht Jung und Ausbildungsleiter Peter Stahl. Da sie Aufträge von und für die JVA bearbeiten, können sie jeden Arbeitstag flexibler gestalten. Flexibilität ist notwendig, sagt Jung, der seit 17 Jahren in der JVA arbeitet. Viele der Jugendlichen kennen keinen strukturierten Tagesablauf. Das ändert sich, sobald sie im Gefängnis sind. Jung gibt ihnen immer wieder Chancen, fordert aber auch Engagement. Mit jedem Auszubildenden habe er ein individuelles, aber kein persönliches Verhältnis. Wenn Reden nicht helfe, greife er auch mal durch. Dann müsse der Azubi auch mal für mehrere Tage in seiner Zelle bleiben. Geld gibt es in dieser Zeit auch keins.

Das Einkommen von rund 200 Euro pro Monat sei der größte Anreiz zu arbeiten, sagt Stahl. Denn das ermöglicht Vorzüge wie Fernseher, Telefonkarten oder Tabak. Das Geld bekommen die Jungs allerdings nicht bar, es wird als „Hausgeld“ elektronisch verwaltet. Oberste Priorität habe Bildung, sagt Stahl. Während der Haftzeit müsse es irgendwann bei den Gefangenen „Klick“ machen. Sie müssten verstehen, dass die Ausbildung hinter Gittern ihre letzte verbleibende Chance ist, ihr Leben in den Griff zu kriegen. Trotzdem machen immer weniger Inhaftierte eine Ausbildung. Zurzeit sind es gerade mal sechs der rund 80 Gefangenen, zehn absolvieren ein Qualifikationsmodul für den Hauptschulabschluss.

Die Klientel habe sich verändert, sagt Stahl. Ebenso der Betreuungsaufwand. Früher mussten die Vollzugsbeamten vor allem auf Suizid­absichten achten. Viele konnten mit der Tatsache, für eine lange Zeit eingesperrt zu werden, nicht umgehen. Heute zeigten aber nur noch die wenigsten Jugendlichen einen „Inhaftierungs-Schock“, sagt Stahl. Dafür aber zunehmend andere psychische Verhaltensauffälligkeiten. Viele sind drogenabhängig, haben große sprachliche Defizite und keinen Schulabschluss. Außerdem mangele es den Gefangenen an Respekt. Es bedarf anderer Ansätze, bevor überhaupt an Schule oder Ausbildung zu denken sei. Sprachkurse, Sozial- und Arbeitstherapien bestimmen den Alltag. Um dennoch mit den Jugendlichen so früh wie möglich zusammenzuarbeiten, sind die aufbauenden Maßnahmen bereits Teil der Untersuchungshaft, sagt Stahl. Da die eigentliche Haftzeit bei vielen allerdings rund ein bis eineinhalb Jahre beträgt, bleibt es oft nur bei diesen.

Werden die Jugendlichen entlassen, wird in der Nachsorgebetreuung versucht, dass sie weiterhin straffrei bleiben. Lange vor Haftende hilft sie, eine Arbeit oder Anschlusslehrstelle zu finden. Einer 2014 veröffentlichten Studie des Bundesjustizministeriums zufolge werden rund 40 Prozent der Jugendlichen innerhalb der ersten drei Jahre nach Haftentlassung erneut straffällig. Doch nur vier Prozent begehen eine derart schwere Straftat, dass sie nochmals in den Knast wandern. Oft wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Alexander Jochum vom Saar-Justizministerium sieht dennoch einen „klaren positiven Zusammenhang zwischen einem in der Haft erworbenen Schulabschluss beziehungsweise einer abgeschlossenen Ausbildung und einer anschließenden erfolgreichen Legalbewährung“.

Bemüht sich Mike weiterhin so, wie in den vergangenen drei Jahren und besteht die Prüfung zum Metallbauer, stehen die Chancen gut, dass er nach Zweidrittel seiner Haftzeit entlassen wird. Ob er dann tatsächlich seinen Meister macht und sich von seiner Vergangenheit distanziert, weiß nur er selbst.

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