Mieter-Fragen zur Bodenrenovierung?

Wurde eine Wohnung mit Teppichboden angemietet, ist dieser aber stark abgewohnt und verschlissen, muss der Vermieter den Teppich ersetzen. Wie der Mieterbund Saar weiter erklärt, hat der Mieter einen Anspruch, dass der neue, dem alten Modell vergleichbare Teppichboden fachgerecht verlegt wird. Mieter-Fragen zum Thema Bodenrenovierung beantwortet ein Jurist des Mieterbundes heute zwischen 16 und 18 Uhr:

Telefon: Kai Werner: (0681) 502-26 20.

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