Mehr Geld bei Verspätung, Taxi und Hotelunterkunft

Berlin. Bahnfahrer in Deutschland haben ab dem 29. Juli mehr Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen. Besser gestellt werden sie auch, wenn sie wegen einer Verspätung von einem Nah- auf einen Fernverkehrszug umsteigen, übernachten oder ein Taxi nehmen müssen. Ansprüche können Reisende mit einem einheitlichen Formular der Bahngesellschaften geltend machen

Berlin. Bahnfahrer in Deutschland haben ab dem 29. Juli mehr Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen. Besser gestellt werden sie auch, wenn sie wegen einer Verspätung von einem Nah- auf einen Fernverkehrszug umsteigen, übernachten oder ein Taxi nehmen müssen. Ansprüche können Reisende mit einem einheitlichen Formular der Bahngesellschaften geltend machen. Entschädigung: Ist ein Zug verspätet oder fällt aus, hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung. Erreicht der Fahrgast sein Ziel mindestens eine Stunde zu spät, muss das Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird eine Übernachtung notwendig, muss die Bahngesellschaft eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten. Keine Entschädigung: Keine Entschädigung muss ein Unternehmen unterhalb einer Bagatellgrenze von vier Euro zahlen. Inhabern von Monats- und Jahreskarten oder der Bahncard-100 müssen die Bahngesellschaften eine "angemessene Entschädigung" zahlen - aber nur bei wiederholten Verspätungen. Das Unternehmen haftet auch nicht, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen. Rücktritt von der Reise: Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Reisende auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Fahrpreis zurückverlangen. Ebenso kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und dann auch eine andere Streckenführung wählen. Besonderheiten im Nahverkehr: Ist abzusehen, dass ein Reisender mindestens 20 Minuten später sein Ziel erreicht, darf er einen anderen Zug nutzen - auch Fernverkehrszüge, soweit diese nicht reservierungspflichtig sind wie etwa Nachtzüge. Ist die fahrplanmäßige Ankunft zwischen 0 Uhr und fünf Uhr morgens, können Reisende auf ein Taxi umsteigen. Das gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug ausfällt und sie den Zielort daher nicht mehr vor 24 Uhr erreichen können. Maximal gibt es für den Umstieg aufs Taxi 80 Euro. Beschwerden: Alle deutschen Bahnunternehmen haben ein gemeinsamens Beschwerdeformular. Das können Reisende bei einem der Anbeiter einreichen - egal, wessen Zug verspätet war oder ausgefallen ist. Einreichen können Kunden es beim Schaffner im Zug oder an den Bahnhöfen. Wer keine Bestätigung für die Verspätung hat, nur eine Kopie der Fahrkarte einreichen will oder etwa eine Zeitkarte besitzt, muss sich per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden. Entschädigungen müssen die Bahnen auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten als Gutscheine oder per Überweisung. Hilfe bei Streitfällen: Die Bahnunternehmen müssen Beschwerden von Fahrgästen nach spätestens drei Monaten bearbeitet haben. Eine Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Kunden und Unternehmen soll ab Dezember 2009 vermitteln. Bis dahin können sich Kunden an die Schlichtungsstelle Mobilität des Verkehrsclubs Deutschland oder an einzelne regionale Ansprechpartner wenden. afp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort