Lehrer darf Smartphone tagelang wegsperren

Berlin · Schüler müssen es hinnehmen, wenn ihnen Lehrer auch über das Wochenende ihr Smartphone wegnehmen, denn der Entzug eines Mobiltelefons stellt keine Verletzung von Grundrechten dar. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts hervor (VG 3 K 797.15).

Ein Schüler einer neunten Klasse hatte an einem Freitag massiv den Unterricht gestört. Sein Klassenlehrer ließ sich daher sein Handy aushändigen. Erst am Montag konnten die Eltern es wieder abholen. Mit seiner Klage wollte der Schüler festgestellt wissen, dass dies rechtswidrig war. Die Maßnahme habe ihn in seiner Ehre verletzt und gedemütigt. Die Richter stellten klar, dass die beklagte plötzliche Unerreichbarkeit per Telefon keine unzumutbare Beeinträchtigung von Grundrechten bedeute. Zudem stelle das Vorgehen der Schule keine Diskriminierung dar, da der Schüler die Schule verlassen habe und der Vorfall sich nicht wiederholen werde.

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