Lebenslange Haft im Saarbrücker Terrassenmord-Prozess
Saarbrücken. Wegen heimtückischen Mordes aus Habgier hat das Landgericht die Angeklagte im Fall des Terrassenmordes von Klarenthal zu lebenslanger Haft verurteilt. Die 32-Jährige habe ihren Lebensgefährten in der Nacht zum 1. Oktober 2009 im Schlaf auf der Terrasse mit einer Axt erschlagen, um das Vermögen des Mannes (47) erben zu können
07.09.2010
, 21:12 Uhr
Saarbrücken. Wegen heimtückischen Mordes aus Habgier hat das Landgericht die Angeklagte im Fall des Terrassenmordes von Klarenthal zu lebenslanger Haft verurteilt. Die 32-Jährige habe ihren Lebensgefährten in der Nacht zum 1. Oktober 2009 im Schlaf auf der Terrasse mit einer Axt erschlagen, um das Vermögen des Mannes (47) erben zu können. wi