Baden-Württemberg Land muss für bessere Luft sorgen

Stuttgart · Im Rechtsstreit um schlechte Luft in Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg erneut eine Schlappe erlitten. Um die Schadstoffbelastung an Deutschlands schmutzigster Kreuzung zu senken, müssen punktuelle Fahrverbote erlassen werden, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart gestern entschied.

Das Land hatte zwei Anwohnern vom Neckartor 2016 in einem Vergleich Verkehrsreduzierungen versprochen – diese Zusage aber zurückgenommen, da jede Maßnahme die Luft an anderer Stelle verschlechtere. „Dies führt aber nicht dazu, dass das Land am Neckartor untätig bleiben darf“, entschied das Gericht (Az.: 13 K 14557/17). Das Land hat nun eine Frist bis Ende April 2018, um die Zusage aus dem Vergleich einzuhalten. Passiert das nicht, muss das Land 10 000 Euro Strafe zahlen.

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