Länder wollen Zugriff auf Konten Verstorbener

Berlin/Saarbrücken · Nach dem Tod eines Angehörigen fällt dessen Bankguthaben an die Hinterbliebenen. Doch oftmals können die Erben nicht ermittelt werden, das Geld bleibt auf den Konten stehen. Nun wollen die Länder diese Summen einstreichen.

Bei deutschen Banken und Sparkassen liegen nach Schätzungen zig Millionen Euro auf sogenannten herrenlosen Konten. Für diese Summen interessieren sich nun die Bundesländer. "Es kann nicht sein, dass Banken Geld bunkern, das ihnen nicht zusteht", sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD ) der Funke Mediengruppe. Das Geld gehöre den Sparern und ihren Erben - und wenn es keine Erben gebe, stehe es der Allgemeinheit zu. Walter-Borjans kündigte an, er werde "mit den anderen Ländern darauf pochen, dass die Sparer und ihre Erben zu ihrem Recht kommen". Wo kein Erbe zu ermit teln sei, gehöre das Geld dem Staat.

Der saarländische Finanzminister Stephan Toscani (CDU ) unterstützt den Vorstoß. Wenn es "eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit gibt, dem Land das Geld zukommen zu lassen", werde das Ministerium dies befürworten, sagte Behördensprecherin Stienke Kalbfuss auf SZ-Anfrage. Man sei "bereit, Initiativen des Bundes und anderer Länder für praktikable Lösungen des Problems zu unterstützen".

Bei dem Geld handelt es sich um Vermögen, auf das nach vielen Jahren niemand mehr Ansprüche anmeldet. Häufig sind die Besitzer der Konten verstorben, es gibt keine Erben oder diese wissen nichts von dem Geld. Wenn das Kreditinstitut keine Kenntnis über den Tod oder die Erben des Kontoinhabers habe, müsse es das Kundenkonto nach bisheriger Rechtslage fortführen, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Finanzministeriums. Die Behörde fordert ein zentrales Register für Konten, auf denen über lange Zeit keine Buchungen mehr stattfinden.

Bei den saarländischen Volks- und Raiffeisenbanken werden "herrenlose Konten" für die Zeit von zehn Jahren registriert. Das teilte Lothar Engels vom Genossenschaftsverband auf Anfrage mit. Die Auflistung erfolge jedoch nur bankenintern und werde dem Verband nicht mitgeteilt. "Wenn sich jahrelang kein Kontoinhaber meldet und kein Erbe zu ermitteln ist, dann werden die Guthaben von der Bank einbehalten", sagte Engels.

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