Krönung einer blitzsauberen KarriereZwei weitere neue Richter fürs Verfassungsgericht

Saarbrücken. Arno Walter hatte ein glückliches Händchen. Der Justizminister von SPD-Regierungschef Oskar Lafontaine war 1990 auf der Suche nach einer neuen persönlichen Referentin und Pressesprecherin, als er in den Personalakten der Nachwuchs-Richter blätterte und auf den Namen Monika Hermanns stieß

Monika Hermanns gehört künftig dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe an. Foto: dpa

Monika Hermanns gehört künftig dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe an. Foto: dpa

Saarbrücken. Arno Walter hatte ein glückliches Händchen. Der Justizminister von SPD-Regierungschef Oskar Lafontaine war 1990 auf der Suche nach einer neuen persönlichen Referentin und Pressesprecherin, als er in den Personalakten der Nachwuchs-Richter blätterte und auf den Namen Monika Hermanns stieß. Walter kannte sie nicht näher, aber das Talent der gebürtigen Emsländerin hatte sich bereits bis zu ihm und seinem Staatssekretär Roland Rixecker herumgesprochen.

Nach einer jahrelangen Karriere in der saarländischen Regierungsbürokratie und in der Justiz krönt die Top-Juristin jetzt ihre Karriere - und beschert dem Saarland ganz nebenbei einen fast historischen Tag: Mit der gestrigen Wahl der 51-Jährigen zur Richterin am Bundesverfassungsgericht wird erstmals ein Vertreter aus der saarländischen Justiz eine rote Robe, das exklusive Symbol des höchsten deutschen Gerichts, tragen. Am Dienstag händigt ihr der Bundespräsident die Ernennungsurkunde aus.

So richtig hatte Hermanns, die in den 80er Jahren zunächst wissenschaftliche Mitarbeiterin am Europa-Institut der Saar-Universität war, niemand auf der Rechnung. Wenn es im Saarland um einen möglicherweise bevorstehenden Absprung nach Karlsruhe ging, fiel immer nur der Name von Ministerpräsident Peter Müller (CDU), dem ein entsprechendes Interesse nachgesagt wird.

Der Wahl geht üblicherweise ein diskretes Sondierungsverfahren voraus, bei dem das Vorschlagsrecht für die Richterposten unter den Parteien wechselt. Hermanns wurde von der SPD vorgeschlagen. Es ist kein Geheimnis, dass sie den Sozialdemokraten nahesteht: Die 51-Jährige war nicht nur enge Mitarbeiterin von Justizminister Walter, sondern leitete in den 90er Jahren auch die Abteilung Recht und Koordination in der SPD-geführten Staatskanzlei, in der die Fäden sämtlicher Ministerien zusammenlaufen. Allerdings spielt Parteipolitik im Alltag eines Verfassungsrichters traditionell keine Rolle. Hermanns' früherer Chef Reinhard Klimmt nennt sie eine "ruhige und zuverlässige Frau mit hoher juristischer Kompetenz" und bescheinigt ihr, Aufgaben "unaufgeregt, solide und fähig" zu erledigen.

Mit diesen Attributen ließe sich auch ihre juristische Qualifikation beschreiben. Schon 1999 hatte ihr Förderer Arno Walter sie - damals zunächst erfolglos - für einen Posten beim Bundesgerichtshof (BGH) ins Gespräch gebracht. Sie entschied sich für eine Rückkehr in die saarländische Justiz. Am Oberlandesgericht erwartete sie der einstige Justiz-Staatssekretär Rixecker, der dort mittlerweile als Präsident amtierte. Hermanns sei unter den Kollegen am Gericht nicht nur sehr beliebt gewesen, sondern eine "hoch intelligente und kluge Frau", schwärmt Rixecker. Sie könne sehr gut zuhören und "sehr genau prüfen, was an fremden Argumenten zutrifft". Rixecker war es auch, der 2004 Hermanns nächsten Karriereschritt einfädelte, die Wahl zur Richterin am BGH. Obwohl bei dem Gericht die beiden in einem informellen Regionalproporz vorgesehenen Stellen fürs Saarland schon besetzt waren, bekam sie den Job - was ihre Qualifikation unterstreicht.

Ihr neuerlicher Karrieresprung hat indes Auswirkungen auch im Saarland: Ihren (nebenamtlichen) Posten als Richterin des saarländischen Verfassungsgerichtshofes muss sie aufgeben. Dort war sie zuletzt übrigens die Fachfrau ("Berichterstatterin") für das strenge Nichtraucherschutzgesetz, das der Gerichtshof im Juni nach Anträgen mehrerer Wirte vorerst gestoppt hatte.Karlsruhe. Der Wahlausschuss des Bundestages hat neben Monika Hermanns noch zwei weitere neue Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt.

Susanne Baer: Die 46 Jahre alte Professorin aus Berlin (Foto: dpa) hat eine steile Karriere gemacht: Nach dem Studium und einer Station in der Berliner Verwaltung ging sie für ein Jahr in die USA. Bereits ihre mit Bestnote bewertete Dissertation deutet einen Schwerpunkt ihrer weiteren Arbeit an: "Würde oder Gleichheit." Es geht um das Recht gegen Diskriminierung am Beispiel sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Anschließend arbeitete Baer als wissenschaftliche Assistentin an der Berliner Humboldt-Universität und habilitierte sich mit einer Schrift über die Stellung des Bürgers im Verwaltungsrecht. 2002 wurde sie Professorin für "Öffentliches Recht und Geschlechterstudien". Studierende und Mitarbeiter beschreiben Baer als fachlich brillant, sehr strukturiert, präzise in Analysen und Kritik.

Peter Michael Huber: Vor einem Jahr wäre für den 51-Jährigen (Foto: dpa) mit der Berufung nach Karlsruhe sicher ein Traum in Erfüllung gegangen. Doch inzwischen führt der Staatsrechtler seit zwölf Monaten das Innenministerium der schwarz-roten Koalition in Thüringen und genießt die Macht. Deshalb hat Huber lange überlegt, ob er zur obersten juristischen Prüfinstanz nach Karlsruhe wechseln soll. Hubers Ambitionen, von Erfurt aus auch die Berliner Bühne zu bespielen, waren unübersehbar. Der Rechtsprofessor kommt eigentlich aus Bayern und gilt als auch in der CSU verwurzelt. Dennoch ist er kein Parteisoldat, sondern vertritt etwa beim Thema direkte Demokratie auch liberale Positionen.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ist das oberste Organ der Rechtspflege in Deutschland. Es hat das Recht, selbst Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat aufzuheben, wenn sie gegen Bestimmungen des Grundgesetzes verstoßen. Insgesamt besteht das 1951 gegründete Bundesverfassungsgericht aus 16 Richtern, von denen je acht dem Ersten und dem Zweiten Senat angehören. Der Erste Senat ist für Grundrechte der Bürger zuständig, sein Vorsitzender ist der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof. Den Vorsitz des für Fragen des Staatsrechts zuständigen Zweiten Senats führt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.

Gewählt werden die Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat. Ihre Ernennung nimmt der Bundespräsident vor. Die Amtszeit der Richter beträgt zwölf Jahre und geht maximal bis zum 68. Lebensjahr. dapd

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort