Koalition beschließt Steuer-Entlastung für Geringverdiener

Berlin. Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung fällt großzügiger aus als geplant. SPD und Union verständigten sich gestern darauf, ab 2010 weitere Vorsorgekosten zum Steuerabzug zuzulassen. Davon profitieren Geringverdiener, die mit Krankenkassen- und Pflegebeiträgen allein den Steuerfreibetrag nicht ausschöpfen können

Berlin. Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung fällt großzügiger aus als geplant. SPD und Union verständigten sich gestern darauf, ab 2010 weitere Vorsorgekosten zum Steuerabzug zuzulassen. Davon profitieren Geringverdiener, die mit Krankenkassen- und Pflegebeiträgen allein den Steuerfreibetrag nicht ausschöpfen können. Das geplante Entlastungsvolumen von 9,3 Milliarden Euro erhöht sich damit um 200 Millionen. Nach dem gestern erzielten Kompromiss sollen ab 2010 neue Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen gelten; darunter fallen beispielsweise auch Erwerbsunfähigkeits-, Unfall- oder Haftpflichtversicherungen. Der Höchstbetrag für Arbeitnehmer steigt demnach von bisher 1500 auf 1900 Euro, Selbstständige können künftig 2800 statt 2400 Euro absetzen. Für Ehepaare soll der doppelte Betrag gelten. Über die Höchstbeträge hinaus können aber die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse in der Steuererklärung angesetzt werden. dpa/afp

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