Somalier Klage gegen Deutschland nach US-Drohnenangriff

Münster · Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt seit gestern über die Klage eines Somaliers, der die Bundesrepublik nach einem tödlichen US-Drohnenangriff in seinem Heimatland verklagt hat. Der Vater des Afrikaners war 2012 ums Leben gekommen.

Der Angriff war über den US-Militärstandort in Ramstein erfolgt. Die Bundesrepublik habe ihre Schutzpflichten verletzt, argumentiert der Kläger. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Klage 2016 abgewiesen – der Vater sei tragisches ziviles Opfer, die Bundesrepublik aber nicht verantwortlich zu machen.

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