Kirche lässt Milde walten im Arbeitsrecht

Bonn/Trier/Speyer · Die Kündigung von Geschiedenen in Einrichtungen der katholischen Kirche nach einer Wiederheirat soll künftig die Ausnahme sein. Die Bischöfe lockern jetzt das kirchliche Arbeitsrecht.

Scheidung und erneute standesamtliche Heirat soll in katholischen Krankenhäusern, Kindergärten oder Schulen nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund sein. Das haben die katholischen deutschen Bischöfe jetzt mit einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft besitze "nur in Ausnahmefällen Kündigungsrelevanz". Die Bischöfe veröffentlichten gestern in Bonn eine modernisierte Fassung der kirchlichen Grundordnung. Sie muss aber in jedem Bistum vom jeweiligen Bischof in Kraft gesetzt werden.

Vom Bistum Speyer, zu dem der Saarpfalz-Kreis gehört, hieß es gestern auf SZ-Anfrage, Bischof Karl-Heinz Wiesemann werde die Reform so umsetzen, wie von den Bischöfen beschlossen. Im Bistum Trier , das den größten Teil des Saarlandes umfasst, sollen die Änderungen erst von den Gremien beraten werden, wie Sprecher André Uzulis mitteilte. Allerdings geht auch er nicht von einer Ablehnung durch Bischof Stephan Ackermann aus. Die katholische Kirche ist mit rund 650 000 hauptamtlichen Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Etwa 500 000 von ihnen sind bei Unternehmen der Caritas beschäftigt - vor allem Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten.

In der neuen, milderen Grundordnung heißt es, eine erneute Ehe oder eine Lebenspartnerschaft seien bei katholischen Mitarbeitern nur dann ein Kündigungsgrund, wenn sie ein "erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft" seien und die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigten. Im engeren kirchlichen Dienst - etwa Mitarbeiter mit pastoralem Auftrag - gebe es allerdings erhöhte Loyalitätserwartungen. Hier bleibe es im Wesentlichen bei der bisherigen Rechtslage für Geschiedene .

Die Bischöfe räumten in der neuen Ordnung nun Gewerkschaften das Recht ein, in kirchlichen Einrichtungen an Tarif-Verhandlungen teilzunehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort