EU-Ausländer Kindergeld zwischen Missbrauch und Recht

Beim Kindergeld für EU-Ausländer werden gerade munter zwei Themen miteinander vermischt, was zu falschen Schlüssen führt. Da ist zum einen der kriminelle Missbrauch. Nichts anderes ist es, wenn Osteuropäer, darunter viele Sinti und Roma, sich hier nur anmelden, um mit gefälschten Papieren Kindergeld für Kinder zu kassieren, die es gar nicht gibt.

EU-Ausländer: Kindergeld zwischen Missbrauch und Recht
Foto: SZ/Roby Lorenz

Hier braucht es keine anderen Gesetze, hier braucht es eine andere Praxis der Behörden. Niemand hindert die Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit vor allem in Nordrhein-Westfalen da­ran, die Familienkassen so auszustatten, dass sie Geburtsregister mit Rumänien und Bulgarien abgleichen können, oder dass sie überprüfen, ob ein Kind die angegebene Schule tatsächlich besucht. Dann fliegt so ein Betrug schnell auf.

Das andere ist das Kindergeld für Ausländer, die hier regulär arbeiten, ihre Kinder aber – meist mit der Mutter – daheim gelassen haben. Dass sie genauso viel wie deutsche Kinder bekommen, obwohl etwa in Polen die Lebenshaltungskosten niedriger sind, empört viele. Dabei ist es nur gerecht. Denn das Kindergeld ist keine Sozial-, sondern eine Steuerleistung, es korrespondiert mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Es ist nicht einzusehen, dass ein Pole höhere Steuern für das gleiche Einkommen zahlen soll als ein Deutscher.

Zu Recht hat die EU deshalb Bedenken gegen die Idee erhoben, unterschiedlich hohes Kindergeld zu zahlen, je nachdem wo das Kind lebt. Im Falle Norwegens oder der Schweiz müssten es dann übrigens deutlich mehr als 194 Euro sein.

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