Bertelsmann-Studie Kindergeld kommt bei den Kindern an – wie es sein soll

Berlin · Eine neue Studie widerlegt das Vorurteil, dass Eltern staatliche Hilfen für den Nachwuchs eher für sich selbst nutzen, fordert aber ein anderes Modell.

Seit Jahren ein Paradoxon: Im wirtschaftlich prosperierenden Deutschland ist fast jedes vierte Kind von Armut betroffen, für zwei Drittel von ihnen ist Armut ein Dauerzustand. Die Folgen sind bekannt: Mädchen und Jungen aus armen Familien können sich weniger an Freizeitaktivitäten beteiligen, sie fühlen sich oft ausgegrenzt. Noch gravierender: Sie haben häufiger gesundheitliche Probleme und schlechtere Chancen im Bildungssystem.

Eine Bertelsmann-Studie kommt nun zu dem Ergebnis, dass direkte Zahlungen an arme Familien am besten geeignet sind, um diesen Kindern und Jugendlichen zu helfen. Die gestern vorgestellte Untersuchung widerlegt das gängige Vorurteil, dass Eltern diese Hilfen „zweckentfremdet“ für Alkohol, Tabak oder Elektronik ausgeben. Sie investieren die Mittel in ihre Kinder. Die Politik müsse deshalb umsteuern und einen Paradigmenwechsel einleiten: Statt komplizierte Anträge auszufüllen, sollen Kinder und Jugendliche zielgerichtet finanzielle Leistungen erhalten.

Die Ergebnisse der Studie sprechen für sich: Je 100 Euro Kindergeld steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eine Kindertagesbetreuung besucht, um fünf Prozentpunkte. Darüber hinaus führten Direktzahlungen dazu, dass Kinder häufiger zum Sport oder zur Musikerziehung gehen.

Schlechte Noten erhalten dagegen die zweckgebundenen Sach- und Geldleistungen – wie das Bildungs- und Teilhabepaket: Bei diesen Leistungen werde mit rund 30 Prozent ein erheblicher Teil der zur Verfügung stehenden Mittel für den Verwaltungsaufwand verbraucht. Dazu komme, dass viele Bedürftige die Mittel gar nicht erst beantragten.

Die Analyse kommt vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, die bereits vor einigen Jahren die familienpolitischen Leistungen unter die Lupe nahm. Untersucht wurde dazu die Verwendung von zwei staatlichen Leistungen für Familien – dem Kindergeld sowie dem Landeserziehungsgeld – in verschiedenen Bundesländern für den Zeitraum von 1984 bis 2016.

Die Autoren der Studie plädieren für die Einführung eines sogenannten Teilhabegeldes. Diese Leistung soll steuerfinanziert sein und viele andere Maßnahmen wie Kindergeld, den Hartz-IV-Kinderregelsatz ersetzen und mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Anspruchsberechtigt sollen demnach Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sein. Bei jungen Erwachsenen soll es bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.

Viele familienpolitische Verbände gehen da mit: Bundestag und Bundesregierung müssten endlich Bedingungen für ein gutes Aufwachsen von armen Kindern schaffen, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann. „Es bleiben keine Ausreden mehr, um Kinder finanziell endlich so abzusichern, dass sie unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern gut aufwachsen können.“

Unterdessen steuert die Bundesregierung in eine andere Richtung. Sie verbessert einzelne Leistungen wie das Kindergeld. Mit dem geplanten „Starke-Familien-Gesetz“ sollen auch das Bildungs- und Teilhabepaket oder der Kinderzuschlag reformiert werden. Leistungen, die allerdings zu bürokratisch oder zu unbekannt sind, bemängeln die Autoren der Studie.

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