Verfahren eingestellt Keine Strafen für ins Netz gestellte Stimmzettel
Berlin · Die Staatsanwaltschaft in Wiesbaden hat ein vom Bundeswahlleiter angestoßenes Verfahren wegen in sozialen Medien veröffentlichter Stimmzettel bei der vergangenen Bundestagswahl eingestellt. Ein Sprecher der Behörde sagte der „Welt“, das Ermittlungsverfahren habe keine Anhaltspunkte ergeben, dass fremde Wahlentscheidungen veröffentlicht worden seien.
18.03.2018
, 20:27 Uhr
Die eigene Wahlentscheidung zu veröffentlichen sei kein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis. Der Bundeswahlleiter hatte in 42 Fällen Strafanzeige gestellt.