Keine Strafe für Luxair Co-Pilotin

Saarbrücken · Eineinhalb Jahre nach dem Unfall einer Luxair-Maschine am Flughafen Saarbrücken hat der Staatsanwalt die Ermittlungen gegen die Co-Pilotin eingestellt. Die Bauchlandung sei auf "Augenblicksversagen" der Pilotin zurückzuführen, weil sie das Fahrwerk zu früh eingeklappt habe. Dies sei kein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und daher nicht strafbar.

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