Keine Strafe für Luxair Co-Pilotin
Saarbrücken · Eineinhalb Jahre nach dem Unfall einer Luxair-Maschine am Flughafen Saarbrücken hat der Staatsanwalt die Ermittlungen gegen die Co-Pilotin eingestellt. Die Bauchlandung sei auf "Augenblicksversagen" der Pilotin zurückzuführen, weil sie das Fahrwerk zu früh eingeklappt habe. Dies sei kein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und daher nicht strafbar.
07.03.2017
, 00:17 Uhr
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