Kein Schadensersatz wegen Baukosten bei Viertem Pavillon

Saarbrücken · Die Stiftung Kulturbesitz bekommt keinen Schadensersatz von 730 000 Euro wegen angeblich überhöhter Honorare beim Museums-Neubau des Vierten Pavillons. Umgekehrt bekommt der Ex-Projektsteuerer auch keine angeblich noch ausstehenden Honorare in Höhe von 468 000. Das hat das Oberlandesgericht gestern entschieden.

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