Bundesverfassungsgericht zur Religionsfreiheit Kein Kopftuchverbot für Richterin

Karlsruhe · Eine Frankfurter Rechtsreferendarin darf bei ihrer Ausbildung auch weiterhin kein Kopftuch tragen. Die Muslimin scheiterte mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht.

In einer vorläufigen Abwägung gaben die Karlsruher Richter der staatlichen Neutralitätspflicht mehr Gewicht als der Religionsfreiheit der Juristin. „Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten“, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluss. Das hessische Justizministerium hatte der Juristin verboten, während ihrer Ausbildung mit Kopftuch Gerichtsverhandlungen zu führen oder die Staatsanwaltschaft zu vertreten. Karlsruhe sah darin nur einen zeitlich und örtlich begrenzten Eingriff in die Religionsfreiheit. Der weit überwiegende Teil der Ausbildung in Arbeitsgemeinschaften sei von dem Verbot nicht berührt. Eine endgültige Entscheidung wird es erst zu einem späteren Zeitpunkt geben (Az. 2 BvR 1333/17).

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