Karlsruhe stärkt Unterhaltsanspruch Geschiedener

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner. Der Unterhaltsbedarf müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der zahlungspflichtige Partner erneut geheiratet hat. Maßgeblich seien die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner. Der Unterhaltsbedarf müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der zahlungspflichtige Partner erneut geheiratet hat. Maßgeblich seien die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung. Im konkreten Fall hatte die Klägerin nach 24 Jahren Ehe 618 Euro Unterhalt pro Monat von ihrem Ex-Mann bekommen. Als der Mann wieder heiratete, wurde der Unterhalt auf 488 Euro herabgesetzt, weil der Bundesgerichthof seit 2008 auch Unterhaltspflichten gegenüber einem neuen Ehepartner anrechnet. Das rügten nun die Verfassungsrichter. , Meinung dpa

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