Karlsruhe erlaubt Waffeneinsatz der Bundeswehr im Inland
Karlsruhe/Berlin. Die Bundeswehr darf auch im Inland militärische Mittel einsetzen - aber nur in Extremfällen wie zur Abwehr von Terror-Angriffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden. Ein Abschuss von Passagiermaschinen zur Abwendung einer Terror-Gefahr bleibt jedoch verboten; auch ein Einsatz gegen Demonstranten ist ausgeschlossen
Karlsruhe/Berlin. Die Bundeswehr darf auch im Inland militärische Mittel einsetzen - aber nur in Extremfällen wie zur Abwehr von Terror-Angriffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden. Ein Abschuss von Passagiermaschinen zur Abwendung einer Terror-Gefahr bleibt jedoch verboten; auch ein Einsatz gegen Demonstranten ist ausgeschlossen.Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begrüßten die Entscheidung: "Der Beschluss bestätigt die Rechtsauffassung der Bundesregierung im Kern", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bekräftigte hingegen die Bedeutung der "Trennung von innerer und äußerer Sicherheit". Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglich ist, sei politisch richtig, erklärte sie. und Meinung dpa/afp
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