Neues Gesetz Deutschland öffnet Grenzen für Fachkräfte

Berlin · Im Kampf gegen den Fachkräftemangel setzt die große Koalition auf mehr legale Zuwanderung.

(afp/dpa/kna) Union und SPD haben sich auf Details für ein lange umstrittenes Einwanderungsgesetz für Fachkräfte geeinigt, über das das Kabinett noch vor Weihnachten abstimmen wird. Es sieht vor allem eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor. Demnach darf künftig im Prinzip jeder in Deutschland arbeiten, der über einen Arbeitsvertrag oder eine „anerkannte Qualifikation“ verfügt. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, fiele ebenso weg wie eine Beschränkung auf Engpassberufe.

Wer eine Ausbildung hat, soll für maximal sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen, um sich eine Stelle zu suchen. Er muss vorher belegen, dass er seinen Lebensunterhalt in dieser Zeit bestreiten kann, ohne hier zu arbeiten. Der Gesetzentwurf sieht zudem für Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, eine zweijährige „Beschäftigungsduldung“ vor. Dafür müssen sie seit 18 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sein, und zwar mit mindestens 35 Wochenstunden. Die Betroffenen müssen zudem über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Weitere Voraussetzung für die „Beschäftigungsduldung“ soll sein, dass die Betroffenen die Gründe, die eine Abschiebung verhindern, nicht selbst zu verantworten haben, und ihre Identität zweifelsfrei geklärt ist.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) sagte gestern im Bundestag, mit der Neuregelung könnten die oft dringend benötigten Fachkräfte nach Deutschland kommen. „Die Öffnung einer legalen Zuwanderung in den Arbeitsmarkt hemmt auch die illegale Migration“, betonte er. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch warf Seehofer vor, vor allem die „Interessen der Wirtschaft“ zu bedienen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte eine „Flickschusterei“. Der Entwurf sei „kurzsichtig und integrationsfeindlich“. 

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