Urteil Jobcenter muss keine Hochzeit finanzieren

Mainz · Bezieher von Arbeitslosengeld II haben nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für eine Hochzeitsfeier. Im Fall eines jungen Paares stellte das Mainzer Sozialgericht klar, dass es keine Rechtsgrundlage für die Auszahlung eines „Heiratsgeldes“ gebe (AZ: S 10 AS 777/17). Noch während der mündlichen Verhandlung habe das Paar seine Klage zurückgezogen, teilte das Gericht gestern mit.

Die beiden Verlobten hatten zuvor vom Jobcenter Geld für Eheringe, ein Brautkleid, einen Anzug und Kleidung für ihre beiden Kinder sowie für die Feier beantragt. Eine Hochzeitsfeier sei grundsätzlich nicht aus Steuermitteln zu finanzieren.

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