Interview mit Kristina Hänel „Ich werbe nicht für Abtreibung, ich kläre auf“

Saarbrücken · Die Gießener Medizinerin macht sich strafbar, um zu erreichen, dass Ärzte künftig über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen.

 Die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel im Gespräch mit SZ-Redakteurin Fatima Abbas im Hotel Leidinger in Saarbrücken.

Die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel im Gespräch mit SZ-Redakteurin Fatima Abbas im Hotel Leidinger in Saarbrücken.

Foto: Iris Maria Maurer

Im vergangenen Jahr wurde die 62-jährige Allgemeinmedizinerin erstmals verurteilt. Ihr juristischer Leidensweg wirft ein Schlaglicht auf einen Gesetzesparagraphen aus der Nazizeit – der auch die Parteien in Berlin spaltet.

Frau Hänel, Ihr Berufungsverfahren ist jetzt gescheitert…

HÄNEL Es ist so verlaufen, wie ich es mir gewünscht habe.

Gewünscht?

HÄNEL Der Paragraph 219a, so wie er im Strafgesetzbuch steht, legt sachliche Information über Abtreibung als Werbung aus und verbietet sie. Ein Freispruch hätte nichts geändert.

Der Richter gab Ihnen mit auf den Weg, Sie sollen Ihr Urteil als „Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz“ tragen. Mehr konnte er nicht für Sie tun?

HÄNEL Der Fall ist juristisch sehr sehr kompliziert. Der Richter argumentierte, dass ich größere Chancen habe, wenn ich selber vor das Verfassungsgericht ziehe. Er hat deutlich gemacht, was er von 219a hält. Er hat mich verurteilt, weil er möchte, dass mein Weg zum Verfassungsgericht frei ist.

Sie sind also zufrieden mit Ihrem Urteil?

HÄNEL Ja. Auch wenn es zwei Seelen in meiner Brust gibt. Die eine hätte natürlich gerne Recht bekommen und wünscht sich, dass es endlich aufhört. Aber es wird nicht aufhören, bevor das Gesetz nicht geändert oder abgeschafft ist. Und dafür stehe ich für alle anderen Kollegen, die auch schon angezeigt worden sind. Herr Annen rühmt sich ja damit, dass er Hunderte von Ärzten angezeigt hat in den letzten zehn Jahren.

Wer ist Herr Annen?

HÄNEL Klaus Günter Annen, Betreiber der Webseite „Babycaust“. Besonders aktiv ist auch ein Mathematikstudent aus Kleve mit dem Decknamen Markus Krause.

Wie kann man sich das vorstellen?

HÄNEL Herr Krause sitzt zu Hause am Computer und guckt: Wo könnten Frauen Adressen zum Schwangerschaftsabbruch suchen. Wenn er was findet, zeigt er die entsprechenden Ärzte an.

Und genau das hat er bei Ihnen gemacht?

HÄNEL Ja. Er vertritt unter anderem die Position, dass ungeborenes Leben auch dann erhalten werden muss, wenn eine Eileiterschwangerschaft vorliegt.

Wie lange informieren Sie schon?

HÄNEL Ich mache ungefähr seit 30 Jahren Schwangerschaftsabbrüche. Erst bei Pro Familia und seit 2001 in eigener Praxis. Und seitdem betreibe ich die Webseite. Damals war das mit dem Justiziar der Landesärztekammer Hessen abgesprochen: Da stand die Information auch direkt auf der Homepage.

Und was geschah dann?

HÄNEL So um 2005 herum kamen die ersten Anzeigen. Die wurden aber alle eingestellt. Als dann 2015 die dritte kam, habe ich mir nichts dabei gedacht. Denn auch diesmal stellte der Staatsanwalt zunächst das Verfahren ein. Dann machte der Anzeigenerstatter aber Druck und drohte, die Sache der Generalstaatsanwaltschaft zu melden. Im Sommer 2017 bekam ich dann die Ladung zum Gericht.

Das heißt, die meisten Ärzte nehmen die Informationen runter?

HÄNEL Ja, man wird normalerweise vor die Entscheidung gestellt: Informationen runternehmen, Strafe und Anwaltskosten zahlen oder die Eröffnung eines Verfahrens.

Warum haben Sie sich für das Verfahren entschieden?

HÄNEL Naja, ich hatte ja bereits die Vorladung. Aber ich habe mich entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen, weil ich dachte: Jetzt reicht’s.

Sie sind für diese Haltung zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden. Am 12. Oktober wurde das Urteil bestätigt. Wie geht es jetzt weiter?

HÄNEL Der nächste Schritt ist das Oberlandesgericht Frankfurt. Es gibt aber noch keinen Termin. Die nächste Hürde wäre dann das Bundesverfassungsgericht.

Sie wollen durch alle Instanzen?

HÄNEL Wenn nicht die Politik vorher doch noch tätig wird.

Sind Sie da zuversichtlich? Bisher blockiert vor allem die Union.

HÄNEL Naja, wenn das Thema zur Abstimmung freigegeben würde, wäre die Mehrheit für eine Gesetzesänderung klar gegeben. Ob es für die Streichung von 219a reicht, wird sich zeigen. Und ob es überhaupt zur Abstimmung kommt...

Was erwarten Sie?

HÄNEL Es ist zu befürchten, dass ein schlechter Kompromiss herauskommt. Die CDU favorisiert ja die Lösung, Gesundheitsämtern zu erlauben, Listen von Ärzten zu veröffentlichen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das ist aber überhaupt keine Lösung. Viele Ärzte wollen ja gar nicht auf diese Listen, weil sie sich immer noch in der Stigmatisierung bewegen. Und die Frauen haben weiterhin einen schlechten Zugang zu Informationen.

Ich habe mir über Ihre Webseite Infos zur Abtreibung per E-Mail schicken lassen. Das hat wenige Sekunden gedauert. Erhalten habe ich sachliche Informationen beispielsweise über Methoden und Sicherheitsvorkehrungen. Warum ist das illegal?

HÄNEL So habe ich auch bei Gericht argumentiert. Es gehört zu meinen Berufspflichten, dass ich Patienten angemessen aufkläre. Information ist Information. Und dann gibt es anpreisende Werbung, und die ist verboten. Das ist in der ärztlichen Berufsordnung genau geregelt. Der 219a wurde 1933 geschaffen, als Abtreibung schon verboten war, später kam die Todesstrafe. Man wollte jüdische Ärzte verurteilen können, bevor die überhaupt Abbrüche vornehmen. Das ist der Hintergrund. Im Jahr 2018 führt der Paragraph dazu, dass betroffene Frauen durch ein Nadelöhr müssen. Ihnen werden Steine in den Weg gelegt. Sie werden dafür beschimpft, dass sie sich informieren wollen. Das, was im Bundestag diskutiert wird, ist Elfenbeinturm. Das hat mit dem, was ich täglich erlebe, nichts zu tun.

Sind wir Frauen zu blöd, um eigenverantwortlich mit Informationen umzugehen?

HÄNEL Frauen sind nicht blöder als Männer. Auch wenn wir Frauen wieder zu Analphabetinnen machen würden, würden sie trotzdem abtreiben. Die Verhinderung von ungewollten Schwangerschaften geht ganz anders. Durch liberale Gesetze, guten Zugang zu sicheren Abbrüchen, Informationen über Verhütungsmittel, Gleichberechtigung und eine kinderfreundliche Gesellschaft.

Was geht in Ihnen vor, wenn der Papst Menschen wie Sie als Auftragsmörder bezeichnet?

HÄNEL Erst dachte ich, wieso mischt sich der Papst jetzt noch ein, zwei Tage vor meinem Prozess. Und dann habe ich gedacht: Wenn das vor 100 Jahren passiert wäre, wäre ich jetzt vogelfrei. Es kam dann auch gleich die erste Mail, dass ich ja wohl eine Mörderin sei. Es gibt immer Leute, die sich an so ein Denken mit Handeln anschließen.

Brauchen Sie Personenschutz?

HÄNEL Auf öffentlichen Veranstaltungen habe ich mit der Polizei Kontakt.

Sehen Sie sich als Aktivistin?

HÄNEL Vielleicht wird man das automatisch. Ich werde täglich mit gedemütigten Frauen konfrontiert.

Es gibt viel Fehlinformation, einige behaupten beispielsweise immer noch, Frauen würden bei einem Abbruch verbluten. Wenn man dagegen sachlich informiert, macht man sich strafbar.

Auch unsere ehemalige Ministerpräsidentin und aktuelle Kandidatin für den CDU-Vorsitz, Annegret Kramp-Karrenbauer, hält an dem „Werbeverbot“ fest. Sehen Sie da auch künftig schwarz?

HÄNEL Warum die CDU so undifferenziert Abtreibungsgegner-Argumentationen vertritt, verstehe ich nicht. Wir wären gut beraten, uns auf demokratische und freiheitliche Werte zu besinnen.

Wann wird 219a abgeschafft?

HÄNEL Da wage ich keine Prognose. Vielleicht schon nächsten Monat. Vielleicht dauert es noch ein paar Jahre. Vielleicht muss ich bis zum Europäischen Gerichtshof.

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