Asylpolitik Innenministerium verteidigt Grenz-Entscheidung von 2015

Berlin · Die Bundesregierung hat ihre Auffassung bekräftigt, bei der Aufnahme von in Osteuropa gestrandeten Flüchtlingen 2015 im Einklang mit deutschem Recht gehandelt zu haben.

Es gebe bis heute einen politischen Meinungskampf darüber, wie man den Handlungsspielraum nutzt, um humanitäre Migration zuzulassen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings (CDU), gestern im Petitionsausschuss des Bundestags. Darüber könne man „trefflich streiten“. Den Vorwurf des Rechtsbruchs könne die Bundesregierung aber nicht akzeptieren.

Bis heute spaltet die Ankunft Asylsuchender vor drei Jahren, darunter vor allem Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien, die politischen Lager, zeitweise auch die großen Parteien. Als CSU-Chef Horst Seehofer, heute selbst Chef des Innenressorts, von einer „Herrschaft des Unrechts“ im Zusammenhang mit dem Grenzregime sprach, löste das einen langen Streit der Schwesterparteien CDU und CSU aus. Krings, damals wie heute Staatssekretär, stellte klar: Die Grenzen im Schengenraum seien schon vor 2015 offen gewesen. Teilweise seien sie danach „geschlossen“, konkret an drei Grenzübergängen nach Österreich stationäre Kontrollen erst eingeführt worden.

Anlass für Krings’ Auftritt im Petitionsausschuss im Bundestag war die öffentliche Sitzung über die „Gemeinsame Erklärung 2018“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort