Erdogan gegen Böhmermann Im Mai Entscheidung zu „Schmähgedicht“

Hamburg · () Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) will am 15. Mai entscheiden, ob das „Schmähgedicht“ des TV-Moderators Jan Böhmermann weiter in größeren Teilen verboten bleibt. Der Senat halte die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet, sagte der Vorsitzende Richter des OLG-Zivilsenats, Andreas Buske, gestern in Hamburg in einer Berufungsverhandlung.

Die Vorinstanz hatte der Klage des türkischen Präsidenten Recep Erdogan mit seinem Urteil vom 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und Böhmermann verboten, bestimmte „ehrverletzende“ Passagen des Textes zu wiederholen.

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