Erdogan gegen Böhmermann Im Mai Entscheidung zu „Schmähgedicht“
Hamburg · () Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) will am 15. Mai entscheiden, ob das „Schmähgedicht“ des TV-Moderators Jan Böhmermann weiter in größeren Teilen verboten bleibt. Der Senat halte die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet, sagte der Vorsitzende Richter des OLG-Zivilsenats, Andreas Buske, gestern in Hamburg in einer Berufungsverhandlung.
27.02.2018
, 20:38 Uhr
Die Vorinstanz hatte der Klage des türkischen Präsidenten Recep Erdogan mit seinem Urteil vom 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und Böhmermann verboten, bestimmte „ehrverletzende“ Passagen des Textes zu wiederholen.