Fehlende Vorratsdatenspeicherung Hürden bei Ermittlungen zu Kinderpornografie

Freiburg · Bei den Ermittlungen gegen Täter, die im Internet Kinderpornografie verbreiten, stoßen die Kriminalisten auf eine Hürde: Viele Dateien sind nach einer Weile nicht mehr auffindbar, weil es in Deutschland keine Mindestspeicherfristen gibt.

„Im vergangenen Jahr beispielsweise mussten wir über 8400 Fälle der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie der Staatsanwaltschaft zur Einstellung vorlegen“, sagte BKA-Ermittler Markus Koths gestern im ZDF-„Morgenmagazin“.

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