Berlin Horst Seehofer verbietet zwei PKK-Vereinigungen

Berlin · Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat zwei kurdische Vereinigungen verboten, die als Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gelten. Wie das Bundesinnenministerium gestern mitteilte, richtet sich das Verbot gegen die „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“.

 Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Beide haben ihren Sitz in Neuss, wo die Polizei am Morgen Büroräume durchsuchte sowie Propagandamaterial und drei Fahrzeuge beschlagnahmte. In Hannover wurde die Polizei wegen der Leasing-Verträge für zwei dieser Autos bei einer Bank vorstellig. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten.

Seehofer sagte laut Mitteilung seines Ministeriums: „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen.“ Der Verdacht gegen beide Vereinigungen, dass die Aktivitäten der PKK zugute käme, habe sich nach einer früheren Durchsuchung bestätigt, teilte das Ministerium mit.

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