Homburger Arzt bringt Streit um Masern-Wette vor Bundesgerichtshof

Homburg/Karlsruhe · Der Homburger Mediziner David Bardens zieht im Streit um den Nachweis des Masern-Virus vor den Bundesgerichtshof . Er will erreichen, dass Revision gegen ein Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts zugelassen wird, das ihm in einem skurrilen Prozess die 100 000 Euro Preisgeld für seine Beweisführung verweigert hatte.

Bardens' Anwältin Caroline Gebhardt begründete dies auf SZ-Anfrage mit der "grundsätzlichen Bedeutung" des Falles. Ein Impfgegner vom Bodensee hatte das Preisgeld 2011 im Internet ausgelobt für den Fall, dass ihm jemand eine Veröffentlichung schickt, die die Existenz des Masern-Virus nachweist. Bardens legte ihm sechs wissenschaftliche Veröffentlichungen vor. Als trotzdem kein Geld floss, zog Bardens vors Landgericht Ravensburg - und bekam Recht. Dieses Urteil kassierte das Oberlandesgericht: Es sei eine einzige Arbeit gefordert gewesen - und nicht sechs.

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