Schiedsgericht lehnt Ausschluss ab Höcke darf AfD-Mitglied bleiben

Erfurt/Berlin · Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke darf trotz seiner umstrittenen Dresdner Rede zur deutschen Erinnerungskultur in der Partei bleiben. Höcke hatte unter anderem eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert.

 Björn Höcke ist Gründer des rechtsnationalen Parteiflügels der AfD.

Björn Höcke ist Gründer des rechtsnationalen Parteiflügels der AfD.

Foto: picture alliance / dpa/Michael Reichel

Das Thüringer Landesschiedsgericht der AfD wies einen Antrag des Bundesvorstands ab, den Gründer des rechtsnationalen Parteiflügels aus der Partei auszuschließen. Das Schiedsgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass durch die vom Bundesvorstand monierten Äußerungen „eine Wesensverwandtschaft Höckes mit dem Nationalsozialismus“ nicht festzustellen sei, teilte die AfD am Mittwoch in Erfurt mit. Höcke habe mit seiner Rede vom 17. Januar 2017 nicht vorsätzlich gegen die Parteisatzung verstoßen. Der Antrag war noch unter der inzwischen ausgetretenen Parteichefin Frauke Petry eingereicht worden. Die Interessengemeinschaft „Alternative Mitte“, die Bürgerliche und Gemäßigte in der AfD vertritt, rief die aktuelle Parteispitze auf, den Fall vor das Bundesschiedsgericht zu bringen. Es gilt als eher unwahrscheinlich, dass sich dafür eine Mehrheit findet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort