Schleierverbot Hitzige Debatte um Kinder-Kopftuch

Düsseldorf/Berlin/Saarbrücken · An einem in NRW geplanten Verbot scheiden sich die Geister – auch im Saarland.

 Bundesweite Debatte: Sollte das Kopftuch erst ab einem gewissen Alter erlaubt sein?

Bundesweite Debatte: Sollte das Kopftuch erst ab einem gewissen Alter erlaubt sein?

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Kopftuchverbot für Mädchen unter 14? Um diese Frage ist eine Debatte entflammt, die der liberale Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen, Joachim Stamp, mit einem Vorstoß vom Wochenende befeuert hat: Er wolle ein Verbot der religiösen Verschleierung im Kindesalter prüfen lassen. Zuvor hatte Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigt, ein Kopftuchverbot für Kinder in Grundschulen und Kindergärten zu erlassen. Lehrerverbände und liberale Muslime begrüßen das. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland erklärte, Kleinkinder müssten „vor dem religiösen Totalitarismus der Eltern geschützt werden“. Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner bezog gestern klar Position: „Ich halte weder etwas von einer Vollverschleierung noch von Kopftüchern für Kinder.“ Kinder bräuchten Freiräume ohne „krude Geschlechterbilder“.

In Deutschland tritt mit dem 14. Geburtstag die Religionsmündigkeit ein. Vorher könnten Mädchen nicht selbstbestimmt entscheiden, ob sie das Tuch tragen wollen, lautet die Argumentation von Stamp. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) unterstützt den Kurs seiner Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU). Sie hatte erklärt, einem Mädchen ein Kopftuch überzustülpen, sei „pure Perversion“, weil es das Kind sexualisiere. Laschet sagte, Gülers Position sei überzeugend, weil sie selbst Muslimin sei.

Der Islamrat für Deutschland lehnt ein Verbot dagegen ab. Ebenso der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, der „die aufgeheizte Diskussion“ gestern bedauerte. Der Vize-Vorsitzende Haci Halil Uslucan stellte jedoch fest: „Aus religiöser islamischer Perspektive gibt es keinen Grund, vor dem Erreichen der Geschlechtsreife ein Kopftuch zu tragen.“ 

Unterschiedlich sind auch die Positionen im Saarland: Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) unterstützt den Vorstoß aus NRW. Hans teilte gestern auf SZ-Anfrage mit: „Dass Mädchen in Kindergarten und Grundschule Kopftuch tragen, ist nicht sinnvoll. Gelebte Religionsfreiheit setzt voraus, dass die Mädchen und Frauen sich nicht automatisch einem möglichen Druck der Familie, der zu Unterdrückung werden kann, beugen.“ Die Schule sollte Mädchen darin bestärken, ihren eigenen Umgang mit Religion zu finden.

Laut Bildungsministerium setzt die Religionsmündigkeit im Saarland – anders als in NRW – erst ab dem 18. Lebensjahr ein. Dennoch sagt Bildungsminister Ulrich Commerçon: „Es kommt in der Schule vor allem darauf an, was Menschen im Kopf haben, nicht auf dem Kopf. Von platten Verboten halte ich generell nichts. Unser Grundgesetz garantiert die freie Religionsausübung.“

Die hebt auch die Vorsitzende des Saar-Lehrerverbands, Lisa Brausch, hervor. Sie plädiert dafür, im Einzelfall zu entscheiden und erst einzugreifen, wenn es Anzeichen für ein gefährdetes Kindeswohl gebe.

Ein Verbot dürfte rechtlich ohnehin schwer umzusetzen sein: In einem Dokument der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 26. Januar 2017 heißt es: „Ein solches Verbot könnte das Grundrecht auf Religionsfreiheit, Artikel 4 GG, sowie das religiöse Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 GG verletzen.“

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