Himbeer-Vanille-Tee jetzt nur noch mit Himbeeren und Vanille

Karlsruhe · Was auf Lebensmittelverpackungen vollmundig versprochen wird, das muss auch in den Produkten enthalten sein. Das hat der Bundesgerichtshof in einem gestern verkündeten Urteil entschieden und damit die Aufmachung des Früchtetees "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" der Firma Teekanne wegen Irreführung der Verbraucher verboten.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Auf der Verpackung des Tees waren auf der Vorderseite Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet. Zudem wurde mit dem Hinweis geworben, der Kräutertee enthalte "nur natürliche Zutaten". In der klein gedruckten Zutatenliste auf der Rückseite wurde dann deutlich, dass der Tee keine Bestandteile oder Aromen von echter Vanille oder Himbeeren enthielt, sondern Hibiskus, Äpfel, Brombeerblätter, Orangenschalen, Hagebutten - und Aromen mit Vanille- und Himbeergeschmack.

Verbraucherschützer der Organisation "foodwatch" nannten das Urteil "überfällig". Zugleich warnten sie vor vielen ähnlichen Produkten im Handel.

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