Verfassungsreform Hessen schafft die Todesstrafe ab

Wiesbaden · Natürlich ist in den vergangenen sieben Jahrzehnten niemand mehr in Hessen zum Tode verurteilt worden. Dennoch steht die Todesstrafe bis heute in der Landesverfassung.

 Symbolfoto

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Faktisch hat das zwar keine Bedeutung mehr, da die Todesstrafe in Deutschland per Grundgesetz abgeschafft und damit die Landesverfassung überstimmt ist. Doch nun will Hessens Politik diese Kuriosität endlich beseitigen.

Seit anderthalb Jahren tagt eine Enquetekommision, um die seit 1946 gültige Landesverfassung zu reformieren. Hessen hatte damals als erstes Bundesland eine neue Verfassung bekommen – nicht zuletzt deshalb steht die Todesstrafe auch noch da­rin, das Grundgesetz gilt erst seit dem Jahr 1949. Auf rund 15 Änderungen haben sich die Parteien grundsätzlich geeinigt.

Heute berät das Gremium über die Gesetzentwürfe, die dann im Dezember in den Landtag eingebracht werden sollen. Geplant ist unter anderem auch, das passive Wahlalter von 21 auf 18 Jahre zu senken und die Hürden für Volksentscheide zu verringern. 

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