Heftiger Streit um Vorteile für Parteispender

Berlin/Saarbrücken. Nach Vorwürfen gegen CDU-Verbände wegen Sponsor-Zahlungen, dem Bekanntwerden von Großspenden an die Saar-Grünen und neuen Vorwürfen gegenüber der FDP reißt die Debatte um die Parteienfinanzierung nicht ab

Berlin/Saarbrücken. Nach Vorwürfen gegen CDU-Verbände wegen Sponsor-Zahlungen, dem Bekanntwerden von Großspenden an die Saar-Grünen und neuen Vorwürfen gegenüber der FDP reißt die Debatte um die Parteienfinanzierung nicht ab. Die Opposition forderte gestern Klarheit über einen möglichen Zusammenhang zwischen Zahlungen an die Liberalen und der Teilnahme an Reisen von Außenminister Guido Westerwelle (FDP, Foto: dpa). Nach einem "Spiegel"-Bericht nimmt Westerwelle Manager auf Auslandsreisen mit, die zuvor an die FDP gespendet haben - so den Gründer von United Internet, Ralph Dommermuth, der 2005 insgesamt 48 000 Euro an die FDP überwiesen habe, oder den Schweizer Berater Cornelius Boersch (Mountain Partners Group), der bislang über 160 000 Euro an die FDP gespendet habe. Das Außenministerium wies die Vorwürfe zurück.

Im Bundestag zeichnet sich derweil eine Neuregelung ab, die beim Parteien-Sponsoring für mehr Transparenz sorgen soll. So will die CSU-Landesgruppe mit einem "Sponsoring-Transparenz-Gesetz" erreichen, dass alle Empfänger von Sponsorengeldern zur Offenlegung der Zahlungen gezwungen werden.

Derweil hat der Speyerer Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim die Großspenden des FDP-Unternehmers Hartmut Ostermann an die Saar-Grünen als "möglicherweise illegal" bezeichnet. Arnim schrieb in einem Papier, es spreche "insgesamt viel dafür", dass die Zahlung von 47 500 Euro an den saarländischen Landesverband im Wahljahr eine verbotene Zweckspende gewesen sei, mit der "finanzstarkeUnternehmer" unter anderem die Bereitschaft der Grünen zur Koalition mit der FDP und CDU "kaufen wollte". Von Arnim: "Der Bundestagspräsident wird zu prüfen haben." In jedem Fall bleibe "der böse Schein politischer Korruption." Arnim forderte, in Zukunft auch solche Zahlungen zu verbieten, bei denen "die Umstände die Besorgnis begründen", dass sie in Erwartung einer Gegenleistung gewährt werden. Zudem sollten die Ausgaben der Parteien gesetzlich begrenzt und Großspenden sofort veröffentlicht werden. dpa/ulb

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