Heckenschütze von Lebach wegen versuchten Mordes verurteilt

Saarbrücken/Lebach · . Im Prozess um den Lebacher Heckenschützen hat das Landgericht Saarbrücken den 27-jährigen Angeklagen gestern zu neuneinhalb Jahren Gefängnis und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt.

Es sprach ihn wegen versuchten Mordes in 14 und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen für schuldig. Der alkoholabhängige und arbeitslose Zweiradmechaniker habe am frühen Morgen des 19. März 2015 mit seinem illegalen Kleinkalibergewehr an einer Landstraße bei Lebach auf der Lauer gelegen und gezielt auf 14 vorbeifahrende Autos geschossen. 13 Fahrzeuge wurden getroffen, zwei Insassen leicht verletzt. Der Mann hatte die Schüsse gestanden, aber bestritten, auf die Autos gezielt zu haben. >

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