Bundesverfassungsgericht Hamburg und Berlin scheitern mit Zensus-Klage

Karlsruhe · Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg müssen ihre Hoffnungen auf höhere Zuwendungen aus dem Finanzausgleich begraben. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte gestern die aktuellen Einwohnerzahlen deutscher Städte und Gemeinden, die dafür eine wichtige Größe sind.

Der Zensus im Jahr 2011 sei nach verfassungsgemäßen Methoden erfolgt. Damit dürften auch die Chancen der rund 340 Kommunen sinken, deren Klagen bei Verwaltungsgerichten bis dato ruhten.

Bei der ersten Volkszählung seit der Wiedervereinigung hatte sich herausgestellt, dass in Deutschland gut 1,5 Millionen weniger Menschen leben als angenommen. Vor allem die Einwohnerzahlen vieler großer Städte wurden nach unten korrigiert. Berlin und Hamburg geben dem angewandten Verfahren die Schuld. Die Statistiker hatten sich zum ersten Mal vorwiegend auf Meldedaten gestützt und nicht mehr alle Bürger persönlich nach ihren Lebensverhältnissen befragt.

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