Reparationen für Weltkriegs-Verbrechen Gutachten: Polen steht Kriegsentschädigung zu

Warschau · Deutschland ist nach einem neuen Warschauer Gutachten immer noch zu Kriegsreparationen an Polen für die Verbrechen im Zweiten Weltkrieg verpflichtet. Es sei rechtens, dass die Republik Polen einen Anspruch auf Entschädigungen von der Bundesrepublik Deutschland erhebe, heißt es in einem gestern veröffentlichten 40-seitigen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Sejm, des Unterhauses des Parlaments. Die einseitige Erklärung der polnischen Regierung vom 23. August 1953 über den Verzicht auf weitere Kriegsreparationen habe nur für die DDR gegolten. Zudem habe der damalige Beschluss des Ministerrates gegen die polnische Verfassung verstoßen, weil nicht der Ministerrat, sondern der Staatsrat für die Ratifizierung und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig gewesen sei. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjährten laut dem Völkerrecht nicht. Das Gleiche gelte für Entschädigungen für solche Verbrechen, so das Gutachten.

Polens Regierungschefin Beata Szydlo hatte zuletzt am Samstag Polens Anspruch auf Kriegsreparationen bekräftigt. Bevor Warschau offiziell eine Entschädigung fordere, solle zunächst das Sejm-Gutachten abgewartet werden.

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