Verfassungswidrig Gutachten moniert Grenzkontrollen der bayerischen Polizei

München · Ein Rechtsgutachten hält den Einsatz der bayerischen Landespolizei bei Kontrollen an der Grenze zu Österreich laut einem Zeitungsbericht für verfassungswidrig. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, haben es die Grünen im Bundestag in Auftrag gegeben.

„Der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz“, schrieb Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt demnach am Sonntag an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Seit Herbst 2015 kontrolliert die Bundespolizei drei Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich, obwohl das dem Schengen-Abkommen widerspricht. Im August 2018 reaktivierte die Staatsregierung in München zudem die bayerische Grenzpolizei, die sich an Kontrollen beteiligt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) widersprach gestern dem Rechtsgutachten: „Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, sagte er.

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